Gut geplant zum neuen Haus!


Am Anfang steht die Suche eines geeigneten Grundstücks. Diese sollte systematisch erfolgen. Beachten Sie die Infrastruktur, d.h. für welche Familienmitglieder lassen sich wie die Wege zum Arbeitsplatz, zum Kindergarten und zur Schule, in den Supermarkt oder ins Theater realisieren? Informieren Sie sich gründlich über Flächennutzungspläne, um zu vermeiden, dass Sie in fünf Jahren plötzlich eine Autobahn hinter Ihrem Schwimmbecken haben. Bebauungspläne geben genaue Auskunft darüber, ob das Grundstück sich für Ihr Bauvorhaben (Anzahl der Etagen, Ausrichtung des Dachfirstes etc.) eignet. Auch Grundwasserumfeld und Bodenqualität wollen bedacht werden. Und schließlich sollte der Preis stimmen – aber wie immer haben auch hier Schnäppchen häufig einen Haken, also Vorsicht!

Zum Kaufpreis müssen Sie die Grunderwerbssteuer, Notargebühren, Grundbuchgebühren und Maklerprovision (insgesamt ca. 10 % zzgl. zum Kaufpreis) sowie Erschließungskosten und Vermessungskosten einkalkulieren. Wenn der Besitzerwechsel ordnungsgemäß abgeschlossen ist, beantragen Sie als nächstes eine Baugenehmigung. Bevor Sie den Antrag einreichen, sollten Sie sich in eine Bauberatung begeben, um spätere Verzögerungen zu vermeiden.Mit der Genehmigung erhalten Sie alle nötigen Formulare, die sich auf den Hausbau als solchen beziehen.


Jeweils pünktlich zwei Wochen vor dem eigentlichen Termin müssen Sie mit diesen Formulare dem Bauordnungsamt die Termine des Baubeginns, der Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung ankündigen. Außerdem enthält die Baugenehmigung alle Informationen darüber, welche Bescheinigungen und Nachweise Sie mit der letzten Anzeige (der abschließenden Fertigstellung) vorzulegen haben. Abgenommen müssen u.a. der Schornstein oder die Ölheizung, nach Verlegung der Grundleitungen müssen die Kanalleitungen abgenommen werden.
Falls Sie während der Bauarbeiten öffentlichen Raum (z.B. den Bürgersteig) für den Bau eines Gerüstes oder das Abstellen von Material zu nutzen beabsichtigen, setzen Sie sich mit dem Ordnungsamt in Verbindung.
Bei den Wasserwerken stellen Sie einen Antrag auf Herstellung der Wasserhausanschlussleitung. Bauplan, Grundriss und Lageplan sind hierbei mit einzureichen. Falls Sie Regenwasser nutzen möchten, ist für die Regenentwässerung ein gesonderter Antrag nötig.
Und last, but not least: Denken Sie daran, sich rechtzeitig nicht nur um Gas und Strom, sondern auch um Fernmeldeeinrichtungen und einen Kabelanschluss zu kümmern.
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Geschrieben von Admin - Seite

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